Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflichten für Unternehmen und ihre Sanierungschancen bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind die Schwerpunkte dieses IHKLW-Expertentipps. Rechtsanwalt Robert Buchalik stellt vor, an welche Voraussetzungen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geknüpft ist und wer diese Möglichkeit seit Jahresbeginn überhaupt noch nutzen kann.
Hintergrund ist, dass zum Jahresende 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen endete. Jetzt soll das sogenannte Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz eine Insolvenzwelle verhindern.
Welche Voraussetzungen in Not geratene Unternehmen dafür erfüllen müssen und welche Möglichkeiten ihnen eine Insolvenz in Eigenverwaltung bietet, erfahren sie hier. Thematisiert werden außerdem die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung während der Coronakrise.
Wir freuen uns, Sie mit diesem Webinar zeitnah informieren zu können.
Ihre IHK Lüneburg-Wolfsburg
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Haftungsrisiken für Organe pandemiegeschädigter Unternehmen und Corona-Schutzschirm
In diesem Webinar erfahren Sie
- an welche Voraussetzungen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geknüpft ist und
- wer davon in Zukunft überhaupt noch „geschützt“ sein wird.
Mit dem voraussichtlich am 01.01.2021 in Kraft tretenden Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz soll ein nahtloser Übergang nach Ende der Aussetzungsfrist bei Überschuldung geschaffen werden. Damit soll auch die vielfach prognostizierte Insolvenzwelle verhindert werden. Sie erhalten in dem Webinar eine Darstellung der Inhalte dieses Gesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit zur Verhinderung von Insolvenzen.
Weitere Punkte sind
- Geschäftsführerhaftung in der Coronakrise
- Aussetzung von Insolvenzantragspflichten
- Aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung
- Sanierungschancen einer Insolvenz in Eigenverwaltung
Als Referent steht uns Herr Robert Buchalik von der Rechtsanwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp zur Seite, um Ihre Fragen zu klären. Sie möchten Fragen bereits vorab klären? Kein Problem: sprechen Sie dazu gerne unsere Kollegin Sarah Frommberg - Beraterin für Recht an: Telefon: 04131 742-418 sarah.frommberg@ihklw.de