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Thema


Impulse für den Mittelstand: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise durch „Whistleblower“ können Unternehmen und ihre Angehörigen vor erheblichen Schäden bewahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet deshalb Unternehmen und Institutionen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu, ein eigenes Hinweisgebersystem zu unterhalten.  Wie ist ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben? Wo gibt es Fallstricke und wie können diese vermieden werden?

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung "Impulse für den Mittelstand: Das Hinweisgeberschutzgesetz" wollen wir Ihnen hierzu am 7. Juni um 10 Uhr einen umfassenden Überblick verschaffen.

Wir freuen uns auf Sie!
Ihre IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Impulse für den Mittelstand

Das Hinweisgeberschutzgesetz

7. Juni, 10:00 - 11:00 Uhr (MESZ)

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